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Verkehrsschilder, auch Verkehrszeichen genannt, sind ein elementarer Bestandteil der StVO § 39 (Straßenverkehrsordnung), komplett aufgeführt in der Bildtafel der Verkehrszeichen. Die einzelnen Kategorien sind Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen und Zusatzzeichen, sowie Verkehrseinrichtungen.
Der verkehrsschildershop24.de, firmiert unter "Stummeier Verkehrssicherungsgeräte GmbH", Hersteller von Verkehrsschildern, hat eine sehr große Produktvielfalt: individuelle Verkehrsschilder, Hinweisschilder, Zusatzschilder, Warnschilder, Parkverbotsschilder, Baustellenschilder, Magnetschilder, Werbeschilder, Fahrzeugbeschriftungen, Baustellenabsicherungen, Schulungen nach MVAS 99, Warnfolien, und Schilderbefestigungen, wie z.B. Rohrschellen und Stahlrohrpfosten.
Behörden beliefern wir auf Rechnung, gerne machen wir Gewerbetreibenden ein individuelles Zahlungsziel-Angebot.
 

Inhaltsverzeichnis
Verkehrszeichen und Verkehrsschilder nach StVO
So sollten Verkehrsschilder aufgestellt werden
Deshalb haben Verkehrszeichen nicht immer einheitliche Größen
Die deutsche Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der BRD ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt.
Der 1. Teil regelt das Verhalten im Straßenverkehr, der 2. Teil umfasst die Klassifikation der Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen (§§ 36–43 StVO).
 

Verkehrszeichen und Verkehrsschilder nach StVO

Ein Verkehrszeichen (Kürzel: VZ) ist in der BRD ein an der Straße aufgestelltes Verkehrsschild oder ein auf der Fahrbahn markiertes Symbol, welches den Straßenverkehr regelt.
Die Verkehrszeichen, und hier weitgehend die Verkehrsschilder, haben leicht verständliche und selbsterklärende Piktogramme, die den betreffenden Verkehrsteilnehmer auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hinweisen. Verkehrszeichen sind auch wegweisende Beschilderungen, um Verkehrsteilnehmer sicher zum Ziel zu führen.
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VzKat) aufgeführt. Sie lassen sich anhand ihrer Funktion verschiedenen Gruppen zuordnen, das sind erstens Gefahrzeichen, zweitens Vorschriftszeichen, wie Gebote und Verbote, und drittens Richtzeichen.
 

So sollten Verkehrsschilder aufgestellt werden

Grundsätzlich sind Verkehrszeichen gut sichtbar und in einem ca. rechten Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen. Wenn es nötig ist können Verkehrszeichen auf beiden Straßenseiten, vor allem an besonders gefährlichen Straßenstellen und bei getrennten Fahrbahnen, aufgestellt werden.
Hierbei ist natürlich besonders darauf zu achten, dass das dort installierte Verkehrsschild nicht die Sicht auf andere Verkehrszeichen oder Lichtzeichenanlagen behindert.
Verkehrszeichen sollten nicht so dicht aufeinander folgen, damit ein Fahrzeugführer sie auch einfach wahrnehmen kann. Die Verkehrsschilderpfosten sollten einen so großen Abstand haben, dass der KFZ-Führer bei der dort erlaubten Geschwindigkeit die Möglichkeit hat, die Bedeutung der aufeinanderfolgenden Verkehrszeichen zu verstehen.
An Kreuzungen von Straßen, die spitzwinklig einmünden sollte man bei der Installation der Verkehrszeichen sicherstellen, dass sie eindeutig für eine der jeweiligen Straßen gilt, ein Fahrzeugführer der anderen Straße sollte sie nicht auf sich beziehen können, hier können Sichtblenden oder bauliche Vorrichtungen helfen, dass die betreffenden Verkehrszeichen eindeutig verstanden werden.
Sind mehrere Verkehrsschilder an einem Pfosten angebracht und haben keinen unmittelbaren Bezug zueinander, ist dies durch einen Abstand von mindestens 10 cm zu verdeutlichen. Man sollte nicht mehr als zwei Zusatzzeichen an einem Aufstellungspfosten anbringen. Zusatzzeichen müssen sich immer einwandfrei zu den betreffenden Verkehrszeichen zuordnen lassen.

 

Deshalb haben Verkehrszeichen nicht immer einheitliche Größen

Die Größe eines Verkehrszeichens wird durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort definiert, damit die Verkehrsteilnehmer die Verkehrszeichen ohne Mühe sofort wahrnehmen können. Somit sind die Größen der Verkehrsschilder unterschiedlich, in der Stadt die kleinsten Größen, da hier die Geschwindigkeit meistens bei 50 km/h liegt, außerorts auf den Kreis- und Bundesstraßen dann größere Verkehrsschilder und auf Autobahnen dann die maximale Größe. Die von uns bei verkehrsschildershop24.de angebotenen Verkehrsschilder können in zwei Größen direkt ausgewählt werden, andere Größen fertigen wir gerne auf Anfrage.
 
Ein Auszug über die Regelung der Größen der Verkehrszeichen (§§ 39 bis 43)
VerkehrszeichenGrößeBereich
GefahrenzeichenSeitenlänge 1.260 mmab 100 km/h (Autobahnen und Landstraßen)
GefahrenzeichenSeitenlänge 900 mm50 – 100 km/h (Innerorts und Landstraßen)
GefahrenzeichenSeitenlänge 630 mmbis 50 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche)
Verbots-, Gebots- oder BeschränkungszeichenØ 750 mmab 80 km/h (Autobahnen und Landstraßen)
Verbots-, Gebots- oder BeschränkungszeichenØ 600 mm20 – 80 km/h (Innerorts und Landstraßen)
Verbots-, Gebots- oder BeschränkungszeichenØ 420 mmbis 20 km/h (verkehrsberuhigte Bereiche)
Stop-SchildØ 1050 mmLandstraßen
Stop-SchildØ 900 mm 
 
Wir liefern Ihnen eine große Auswahl von Verkehrszeichen, beschrieben im Verkehrszeichen-Katalog, die Verkehrszeichen entsprechen den vorgeschriebenen Formen und Mustern der StVO. Unser Portfolio umfasst aber auch Schilder für den täglichen Einsatz auf Ihrem Firmengelände, wie zum Beispiel individuelle Hinweisschilder.
Die von uns angebotenen Verkehrsschilder werden mit zwei Folientypen, RA1 und RA2, und in zwei Materialien, 2mm Alu flach und Alform für Sie gefertigt, die kleineren Hinweisschilder auf 3mm Aluminium mit Kunststoffkern (Alucobond).
Entsprechend der Straßenverkehrsordnung sollen Verkehrszeichen immer reflektierend sein
Es gibt unterschiedliche Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3, wir liefern bei verkehrsschildershop24.de in den Ausführungen RA1 und RA2, gerne kontaktieren Sie uns bei gewünschten anderen Ausführungen.
 

Die deutsche Straßenverkehrsordnung definiert in § 39 Abs. 2 Satz 2 StVO drei Gruppen von Verkehrszeichen:

§ 40 StVO: Gefahrzeichen (Warnung vor Gefahren und schlechten Straßenverhältnissen)
§ 41 StVO: Vorschriftzeichen (Gebote und Verbote)
§ 42 StVO: Richtzeichen (Regelung der Verkehrsströme)
 

Gefahrzeichen §40 StVO (Umgangsdeutsch auch: Gefahrenzeichen)

Dieses Verkehrszeichen soll den Verkehrsteilnehmer vor Gefahren warnen, die auf und auch neben der Straße sein unfallfreies Vorankommen sicherstellt. Meistens wird dieses Schild durch ein Zusatzzeichen ergänzt, das die Entfernung bis zu dem Gefahrenpunkt anzeigt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie ca. 150 bis 250m vor der Gefahrenstelle, da hier höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, innerorts sind sie meistens direkt vor der Gefahrenstelle aufgebaut. Gefahrzeichen stehen grundsätzlich allein.

Die bekanntesten Gefahrzeichen sind: 

Vorschriftzeichen § 41 StVO

Durch diese Verkehrsschilder werden Gebote und Verbote angezeigt, damit unklare Verkehrssituationen erst gar nicht entstehen. Besonders an gefährlichen Stellen, sind Vorschriftszeichen zum Beispiel zur Vorfahrtsregelung extrem wichtig.
Mehr als zwei Vorschriftzeichen sollten nicht an einem Pfosten installiert sein. Wenn beide Vorschriftzeichen sich auf den fließenden Verkehr beziehen, dürfen sie nur kombiniert werden, wenn sie den gleichen Punkt auf derselben Straße betreffen.

Die bekanntesten Vorschriftszeichen sind: 

Richtzeichen § 42 StVO

Diese Verkehrszeichen sind zur Regelung der Verkehrsströme gedacht, sie steuern den Verkehr in die richtige Richtung und sorgen für eine entspannte Verkehrssituation und dienen somit der Erleichterung des Verkehrs.
Die bekanntesten Richtzeichen sind: 
Eine Auswahl aus unserem Sortiment:
Gefahrzeichen Gefahrstelle 101
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