Ein Gefahrzeichen kann Leben retten, für jeden Verkehrsteilnehmer.
Im Straßenverkehr muss Sicherheit garantiert sein, deshalb hat der Gesetzgeber 32 unterschiedliche
Gefahrzeichen laut § 40 StVO entworfen, zzgl. den Ausführungen für die Aufstellung rechts oder links der Fahrbahn, auf denen vor den unterschiedlichsten Gefahren gewarnt wird. Als Fahrzeugführer verlasse ich mich auf die rechtzeitige Warnung vor Gefahren durch
Gefahrzeichen, wie zum Beispiel bei dem
Gefahrzeichen Kurve (rechts) 103-20 , welches den Fahrer früh genug vor einer gefährlichen Kurve warnt. Hilfreich sind hierbei auch die abgebildeten Piktogramme, sei es z.B. der Frosch auf dem
Gefahrzeichen Amphibien (Aufstellung links) 101-24 oder die Kinder, wie auf dem
Gefahrzeichen Kinder (Aufstellung rechts) 136-10.